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Kostenübernahme

 

Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaft sowie in Wochenbett und Stillzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die privaten Krankenkassen haben ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Bitte fragen Sie als Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen.

Bei Geburtsvorbereitungskursen werden für maximal 14 Kursstunden die Kosten der Frau übernommen.


Bei Rückbildungskursen werden für maximal zehn Kursstunden die Kosten der Frau übernommen, wenn der Kurs in den ersten vier Monaten nach der Geburt begonnen und bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.