Die Kosten für Hebammenhilfe in
der Schwangerschaft sowie in Wochenbett und Stillzeit werden von
den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die privaten Krankenkassen haben
ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Bitte fragen Sie als
Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie
sich die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen.
Bei
Geburtsvorbereitungskursen werden für maximal 14 Kursstunden
die Kosten der Frau übernommen.
Bei Rückbildungskursen werden für maximal zehn Kursstunden die
Kosten der Frau übernommen, wenn der Kurs in den ersten vier
Monaten nach der Geburt begonnen und bis zum Ende des neunten
Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.